Förderung Digitalisierung NRW 2023

Erfahre, wie du bis zu 50 % der Beratungskosten für die Digitalisierung gefördert bekommst!

Du möchtest ein digitales Projekt für dein Start-up umsetzen? Du bist auf der Suche nach Fördermittel für den digitalen Wandel deines mittelständischen Unternehmens oder deines handwerklichen Betriebs? Du möchtest wissen, welche Fördermittel zur Digitalisierung in NRW 2023 für Selbständige angeboten werden?

Dann bist du hier genau richtig! Es gibt Förderprogramme der Digitalisierung auf Bundesebene oder speziell auf Landesebene. Lerne die Förderprogramme des Bundes und die Fördermittel der Digitalisierung in NRW 2023 kennen.

Welche Fördermöglichkeiten der Digitalisierung in NRW gibt es im Jahr 2023?

In NRW gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen der Digitalisierung.

Eine Übersicht der Fördermittel zur Digitalisierung 2023 in NRW habe ich in einer Tabelle dargestellt.

Grundsätzlich lassen sich die Förderungen unterscheiden in:

Zuschüsse

Die Zuschüsse reichen je nach Förderprogramm von Beratungsgutscheinen in Höhe von bis zu 10.000 €, bis hin zu Zuschüssen für 50 % der Beratungskosten.

Kredite

Zur Umsetzung der Digitalisierungsprojekte werden Kredite mit sehr niedrigen Zinssätzen über einen Zeitraum bis zu 10 Jahren gewährt. Teilweise auch mit Haftungsfreistellungen und Tilgungszuschüssen.

Wer wird bei der Digitalisierung gefördert?

Bei der Wahl des Förderprogramms der Digitalisierung ist häufig die Größe des Unternehmens entscheidend.

Bei Programmen die mit Zuschüssen arbeiten werden häufig Selbstständige, Freiberufler, Start-ups, Handwerksbetriebe und kleine, mittelständische Unternehmen (KMU) bis zu einer Größe von 250 Mitarbeitern angesprochen. Bei Krediten sind auch größere Unternehmen förderfähig.

Die Aufteilung orientiert sich dabei an der KMU – Definition der Europäischen Union:

KategorieMitarbeiteranzahlUmsatz oderBilanzgröße
mittelgroßunter 250höchstens 50 Mio. €höchstens 43 Mio. €
kleinunter 50höchstens 10 Mio. €höchstens 10 Mio. €
mikrounter 10höchstens 2 Mio. €höchstens 2 Mio. €

Welche digitalen Projekte werden von den Fördermitteln der Digitalisierung gefördert?

Bei den Zuschüssen und den Krediten für die Digitalisierung in NRW geht es hauptsächlich darum, den deutschen Mittelstand zu stärken. Die KMUs sollen beim digitalen Wandel nicht von weltweit agierenden Unternehmen abgehängt werden. Der Wettbewerb mit den Unternehmen findet global statt.

Die Förderprogramme unterstützen Startups, Selbständige, Handwerksbetriebe und kleine, mittelständische Unternehmen bei der Beratung zur Digitalisierung bestehender, analoger Prozesse, bei Investitionen in die IT-Sicherheit bis hin zur Erschließung neuer digitaler Geschäftsmodelle.

Beispiele für Förderungen der Digitalisierung sind z. B. Beratungen rund um digitales Marketing, Mitarbeitergewinnung, Verbesserung des Kundenservices, die Automatisierung von Prozessen, die Einführung neuer Software und teilweise auch Hardware.

Oftmals sind die Zuschüsse auf vorher definierte Digital-Projekte beschränkt. Bei den Krediten für den digitalen Wandel können die Fördermittel variabler eingesetzt werden.

Wie erhältst du eine Förderung für dein digitales Projekt?

Um die Fördermittel der Digitalisierung zu erhalten musst du vorab bei dem Projektträger oder deiner Hausbank einen Antrag stellen. Beim Förderprogramm „go-digital“ wird der Antrag vom Beratungsunternehmen übernommen.

Je nach Bundesland und Projektträger kann die Bewilligung einige Wochen bis hin zu drei Monaten dauern.

Sobald du die Bewilligung hast, kannst du mit der Umsetzung der digitalen Maßnahme beginnen. Nach Umsetzung des Digitalisierungsprojekts rechnest du in der Regel die Kosten mit dem Projektpartner ab und erhältst den Zuschuss von den Projektträgern. In Ausnahmefällen, wie z. B. beim InnoScheck.Ruhr rechnet der Digital-Berater mit dem Projektträger direkt ab.

Wer kann das geförderte Projekt für dich umsetzen?

Bei der Wahl des Digitalberaters oder der Agentur, die das geplante Digitalisierungsprojekt gemeinsam mit dir umsetzt, bist du bei den meisten Förderprogrammen frei.

Bei dem Förderprogramm des InnoScheck.Ruhr kommen über 70 % der Berater aus der Region Ruhr (Bochum, Dortmund, Hagen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis).

Du kannst eigenständig mit einem dir bekannten Berater oder deiner bereits für dich tätigen Agentur ein mögliches Digitalisisierungsprojekt besprechen und dann den Antrag bei dem Projektträger einreichen. Die Umsetzung erfolgt dann in Absprache mit dem von dir gewählten Berater oder deiner Wunsch-Agentur.

Nur bei einigen Programmen, wie z. B. go-digital wird die Umsetzung der Digitalisierungsmaßnahme auf autorisierte Berater beschränkt.

Übersicht der Förderung Digitalisierung NRW

In der Region Nordrhein-Westfalen kannst du Förderprogramme der Digitalisierung des Bundes und des Landes NRW in Anspruch nehmen.

Das Förderprogramm InnoScheck.Ruhr ist speziell für die Unternehmen mit Sitz in der Region Ruhr (Bochum, Dortmund, Hagen, Herne, Ennepe-Ruhr-Kreis) entwickelt worden.

FörderprogrammRegionFörderartBesonderheit
Förderung von Unternehmensberatungen für KMUBundZuschussbis zu 50 % Zuschuss
Potentialberatung NRWNRWZuschussab 10 Mitarbeiter. Bis zu 40 % Zuschuss
Beratungsleistungen für KMU zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)BundZuschussbis zu 80 % Zuschuss
InnoScheck.RuhrRegion RuhrZuschusskostenloser
Beratungsgutschein
Mittelstand innovativNRWZuschuss
NRW.BANK Digitalisierung und InnovationNRWKredit
go-digitalBundZuschussautorisierte Berater
go-innoBundZuschussautorisierte Berater
KfW ERP-Digitalisierungs- und InnovationskreditBundKreditniedriger Zinssatz
KfW ERP-Mezzanine für InnovationenBundKredit

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU bietet Zuschüsse von 50 bis 80% der förderfähigen Beratungskosten.

Diese Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gedacht, die der KMU-Definition der EU entsprechen und ihren Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.

Finanziert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Themen wie Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen, Anpassungen des Geschäftsmodells, Nachhaltigkeit und Umweltschutz, Gleichstellung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gestaltung der Arbeit für Mitarbeitende mit Behinderung und bessere betriebliche Integration von Mitarbeitenden mit Migrationshintergrund werden unterstützt.

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, wie die Durchführung der Beratung als Einzelberatung, die Analyse der Situation des Unternehmens, die Erstellung von konkreten Handlungsempfehlungen, die Dokumentation der Beratung und die Verwendung von qualifizierten Beratern.

Auch eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner bei Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten sind Voraussetzungen.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und der Umfang und die Höhe sind abhängig von den Beratungskosten und dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Im Geltungsbereich der neuen Bundesländer beträgt die Förderung 80%, max. 2.800 €. Im Geltungsbereich der alten Bundesländer beträgt die Förderung 50%, max. 1.750 €.

Der Fördergeber ist der Bund.

Zusammenfassung: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

  • Förderung von Unternehmensberatungen für KMU mit Zuschüssen von 50-80% der förderfähigen Kosten
  • Gedacht für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freien Berufe, die EU-KMU-Definition erfüllen und in Deutschland ansässig sind
  • Finanzierung von Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung
  • Themen wie Fachkräftesicherung, Kosteneinsparungen, Nachhaltigkeit, Gleichstellung und Mitarbeiterintegration werden unterstützt
  • Voraussetzungen: Einzelberatung, Analyse des Unternehmens, konkrete Handlungsempfehlungen, Dokumentation der Beratung, qualifizierte Berater, ordnungsgemäße Geschäftsführung, kostenloses Gespräch mit regionalem Ansprechpartner bei Schwierigkeiten
  • Förderung erfolgt als Zuschuss, abhängig von Beratungskosten und Standort der Betriebsstätte, max. 2.800€ in neuen Bundesländern, max. 1.750€ in alten Bundesländern
  • Förderdauer: maximal 5 in sich abgeschlossene Beratungen, jedoch nicht mehr als 2 pro Jahr
  • Geltungsdauer: Für alle Beratungen, für die bis zum 31.12.2026 ein Antrag eingereicht wird
  • Fördergeber: Bund

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Potentialberatung NRW

Die Potentialberatung ist eine Fördermöglichkeit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Unternehmen der öffentlichen Hand und Non-Profit-Organisationen mit Arbeitsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Diese Förderung bietet Zuschüsse von bis zu 40% der Kosten pro Beratungstag, maximal jedoch 400€ pro Beratungstag. Die Beratung dauert in der Regel bis zu 8 Beratungstage in 36 Monaten und soll eine beteiligungsorientierte Beratung zu Potentialen, Handlungsplänen und ersten Umsetzungsschritten bieten.

Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Das Unternehmen muss mindestens 10 Beschäftigte haben und die Beratung muss zu mindestens einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, demografischer Wandel, Gesundheit, Digitalisierung oder Personalentwicklung erfolgen.

Sollten die förderfähigen 8 Beratungstage nicht ausgeschöpft werden, kann innerhalb von 36 Monaten eine weitere Potentialberatung über die noch nicht beanspruchten Beratungstage gefördert werden. Eine weitere geförderte Potentialberatung mit max. 8 Beratungstagen kann nach frühestens 36 Monaten erhalten werden.

Es gibt jedoch auch Vorhaben, die nicht gefördert werden, wie zum Beispiel Vor- und Nachbereitungszeiten der Beratungen, Beratungen zu allgemeinen Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Erarbeitung von Verträgen, Expertisen oder Gutachten, Beratungen zu Existenzgründung, Akquise, Konkursabwehr und Beschäftigtentransfer, Qualifizierungsmaßnahmen, Architekten- und Ingenieurleistungen, kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen der Fischerei, Aquakultur und Landwirtschaft.

Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen.

Informationen zur Potentialberatung erteilt auch die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B.

Wichtig: Vor Antragstellung muss man sich durch eine Beratungsstelle für Potentialberatung beraten lassen. Bei positiver Stellungnahme der Beratungsstelle kann mit der Potentialberatung begonnen werden. Nach Abschluss der Beratung wird das Fördergeld beantragt.

Wie funktioniert die Potentialberatung NRW?

Zusammenfassung: Potentialberatung NRW

  • Zuschüsse von bis zu 40% der Kosten pro Beratungstag, maximal jedoch 400€ pro Beratungstag
  • Beratung dauert in der Regel bis zu 8 Beratungstage in 36 Monaten, beteiligungsorientiert, zu Potentialen, Handlungsplänen und ersten Umsetzungsschritten
  • Voraussetzungen: Unternehmen muss mindestens 10 Beschäftigte haben, Beratung muss zu mindestens einem der Themenfelder Arbeitsorganisation, demografischer Wandel, Gesundheit, Digitalisierung oder Personalentwicklung erfolgen
  • ungenutzte Beratungstage können innerhalb von 36 Monaten genommen werden, weitere Potentialberatung nach 36 Monaten
  • Vorhaben die nicht gefördert werden: Vorbereitungszeiten, allgemeine Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen, Erarbeitung von Verträgen, Expertisen oder Gutachten, Existenzgründung, Akquise, Konkursabwehr und Beschäftigtentransfer, Qualifizierungsmaßnahmen, Architekten- und Ingenieurleistungen, kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen der Fischerei, Aquakultur und Landwirtschaft
  • Antragstellung bei der zuständigen Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
  • vorab Beratung durch Beratungsstelle für Potentialberatung notwendig, Fördergeld wird nach Abschluss der Beratung beantragt

Beratungsleistungen für KMU zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)

Das INQA-Coaching ist ein Programm des Bundes, das juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), gemeinnützige KMU und Angehörige der Freien Berufe unterstützt. Es zielt darauf ab, eine mitarbeiterorientierte und zukunftsgerechte Personalpolitik sowie Coaching für KMU zu fördern.

Das Programm umfasst die INQA-Beratungsstellen (IBS), Coachings für KMU und das Übergeordnete Zentrum (ÜZ) INQA-Coaching. Die Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme und Zielregion.

Um gefördert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Sie benötigen das erforderliche Personal mit hinreichenden Qualifikationen und Kenntnissen, das Vorhaben darf nicht zu Ihren Pflichtaufgaben gehören und die Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Für Coachings für KMU gelten zusätzliche Vorgaben, wie z.B. die Durchführung durch autorisierte Coaches und die Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung und der Beschäftigten.

Die Förderart ist ein Zuschuss, der abhängig von der Art der Maßnahme variiert. Mit dem INQA-Coaching erhalten Sie Unterstützung bei der Gestaltung Ihrer Personalpolitik und der Förderung Ihrer Innovationsfähigkeit, um Ihr Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

Zusammenfassung: Beratungsleistungen für KMU zur Gestaltung der Personalpolitik und zur Förderung von Innovationsfähigkeit (INQA-Coaching)

  • INQA-Coaching ist ein Programm des Bundes, das juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, KMU, gemeinnützige KMU und Angehörige der Freien Berufe unterstützt.
  • Ziel des Programms ist die Förderung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsgerechten Personalpolitik und Coaching für KMU
  • Das Programm besteht aus INQA-Beratungsstellen, Coachings für KMU und dem Übergeordneten Zentrum INQA-Coaching
  • Höhe der Zuschüsse variiert je nach Maßnahme und Zielregion
  • Voraussetzungen für Förderung: erforderliches Personal mit hinreichenden Qualifikationen und Kenntnissen, Vorhaben darf nicht zu Pflichtaufgaben gehören, Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein
  • Förderart ist ein Zuschuss, der je nach Maßnahme variiert
  • Unterstützung bei der Gestaltung der Personalpolitik und Förderung der Innovationsfähigkeit, um das Unternehmen fit für die Zukunft zu machen.

InnoScheck.Ruhr

Das Förderprogramm des Innoscheck.Ruhr ist 2022 ausgelaufen.

Ob und in welcher Form es 2023 eine Verlängerung des InnoScheck.Ruhr gibt, ist noch offen.

Trage dich mit deiner E-Mail-Adresse ein, um über den aktuellen Stand der Innoscheck.Ruhr Förderung informiert zu werden.

1 x wöchentliche Digital-News. Kein SPAM.
Du kannst dich jederzeit abmelden.


Kleinere und mittlere Unternehmen aus der Region Ruhr in NRW können von einer besonderen Förderung profitieren. Wenn dein Unternehmen den Hauptsitz in Bochum, Dortmund, dem Ennepe-Ruhr-Kreis, Herne oder Hagen hat, kannst du kostenlos und vertraulich von den Innovationscoaches des Netzwerkes beraten werden.

Die Innovationscoaches sind die Ansprechpartner für die Digitalisierungsstrategie, wenn es darum geht neue Techniken einzuführen, bei Fragen zur Finanzierung und sie vermitteln passende Technologiepartner.

Sobald externe Berater bei dem Digitalisierungsprojekt notwendig sind, greifen die Innovationscoaches auf ein Netzwerk aus Beratern zurück. Bis zu 70 % der Digital-Spezialisten kommen auch aus der Region Ruhr. Auch wir haben bereits mit dem InnoScheck.Ruhr Unternehmen eine Starthilfe in die Digitalisierung gegeben.

Durch den Einsatz des InnoScheck.Ruhr sind die Beratungsleistungen der externen Berater ebenfalls kostenlos. In der Regel werden die Beratungsgutscheine im Wert von bis zu 5.000 € (in Ausnahmefällen bis zu 10.000 €) pro Projekt vergeben. Das Antragsverfahren ist schnell und unkompliziert. Innerhalb von 4 Wochen können die meisten Projekte beginnen.

Wenn dein Unternehmen aus der Region Ruhr (Bochum, Dortmund, Herne, Hagen, dem Ennepe-Ruhr-Kreis) stammt und dem produzierenden Gewerbe angehört oder produktionsnahe Dienstleistungen erbringt, dann könnte dein Digitalisierungsprojekt förderfähig sein. Vor der Erteilung des InnoScheck.Ruhr ist immer ein Gespräch mit einem Innovationscoach notwendig.

Gerne stelle ich den Kontakt zu den Innovationscoaches in der Region Ruhr her.

Mittelstand Innovativ! NRW

Mittelstand innovativ! NRW, das sind Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine vom Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen.

In den letzten Jahren bestand eine große Nachfrage nach diesen Innovations- und Digitalisierungsgutscheinen. Ab dem 1. Oktober 2019 wurden keine Anträge mehr im Programm Mittelstand Innovativ! angenommen.

Das Förderprogramm Mittelstand.innovativ! mit den beiden Teilprogrammen Innovations- und Digitalisierungsgutschein sowie Innovations- und Digitalisierungsassistent(in) wurde thematisch und formal neu ausgerichtet.

Ab dem 02. Juni 2020 ist das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) gestartet.

Mehr zu dem Programm zur Förderung der Digitalisierung in NRW findest du im folgenden Abschnitt.

Mittelstand Innovativ & Digital NRW (MID)

Das Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) für Unternehmen in NRW ist in zwei Teilprogramme aufgeteilt:

der MID-Gutscheine (MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation) ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern, projektbezogen externe Unterstützung für individuelle Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

das Förderprogramm MID-Assistent/in fördert die Einstellung eines Hochschulabsolventen oder einer Hochschulabsolventin zum konkreten Wissentransfer von der Hochschule in das Unternehmen.

Die Mittelstand Innovativ & Digital-Gutscheine für Unternehmen aus NRW gliedern sich in drei Bereiche.

Alle Bereichen sollen kleine und mittlere Unternehmen darin unterstützen, eigene innovative und intelligente Produkte und Dienstleistungen sowie zukunftsweisende Produktionsverfahren voranzutreiben.

  • MID-Digitalisierung: Digitale Lösungen umsetzen
  • MID-Analyse: Potenziale entdecken
  • MID-Innovation: Ideen (weiter-)entwickeln

Die Unternehmen, die die externen Dienstleistungen erbringen, müssen nicht speziell zertifiziert werden, sollten aber über ausreichend Erfahrung in den Bereichen verfügen.

Für die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung kommen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der freien Wirtschaft in Frage. Für die Gutscheinvarianten MID-Analyse und MID-Innovation können Hochschulen und Forschungseinrichtungen beauftragt werden.

Anträge können ausschließlich online und nur von den Unternehmen selbst generiert werden.

Was kann mit einem Mittelstand Innovativ & Digital Gutschein gefördert werden?

Die kleinen und mittelständischen Unternehmen aus NRW können mithilfe der MID-Gutscheine auf externe Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen zurückgreifen.

MID-Digitalisierung: Digitale Lösungen umsetzen

Bei MID-Digitalisierung werden beispielsweise folgende Maßnahmen gefördert:

  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Energiewende und Elektromobilität
  • AR und VR-Entwicklungen zur Unterstützung des Kundenservice
  • Digitale Werkzeuge im Baugewerbe, Building Information Modeling (BIM)
  • Software-/ App-Entwicklungen im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Dienstleistung
  • Vernetzung von Produktionsprozessen und Anlagen
  • Vorhaben zu Cognitive Computing
  • Maschinelles Lernen
  • Prognostik
  • Predictive Maintenance
  • Automatisierungs- und Regelungstechnik
  • Smart Grids
  • Digitale Anwendungen im Gesundheitsbereich (eHealth)
  • (Altersgerechte) Assistenzsysteme
  • Smart Home, Gebäudeautomatisierung

Maximale Förderhöhe des MID-Digitalisierungs-Gutscheins: 15.000 €

MID-Analyse: Potenziale entdecken

Beispielhaft Maßnahmen zur Förderung:

  • Technologierecherchen/ -studien zu innovativen Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Werkstoffstudien
  • Konzeption neuer Produktideen /Machbarkeitsstudien

Zudem stehen diese Zukunftsthemen im Fokus der Förderung:

  • Quantentechnologien (intelligente Aktoren und Sensoren)
  • Ressourcen-, Energie- und Werkstoffeffizienz
  • zukunftsweisende Mobilitätskonzepte
  • Sektorenkopplung /Power to Technologien
  • Stoffliche Nutzung von Biomasse und alternativen Kohlenstoffquellen
  • Wasserstoffgewinnung und -wirtschaft
  • Urbane Energielösungen
  • Biologisierung der Industrie/ Wirtschaft
  • Umstellung der Produktion auf biogene Rohstoffe

Maximale Förderhöhe des MID-Analyse-Gutscheins: 15.000 €

MID-Innovation: Ideen (weiter-)entwickeln

Beispielhafte Maßnahmen:

  • Bau von Prototypen in einer Laborumgebung / Schnittstellen zu bestehenden Systemen
  • Aufbau von Pilotlinien, wenn dies für die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist
  • Demonstrationsmaßnahmen
  • Erprobung und Validierung neuer oder verbesserter Produkte, Dienstleistungen und Verfahren in einem für die realen Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld

Maximale Förderhöhe des MID-Innovations-Gutscheins: 40.000 €

Was kann mit einem Mittelstand Innovativ & Digital Gutschein NICHT gefördert werden?

Für alle Gutscheinvarianten gelten nicht-förderfähige Maßnahmen. Ausgeschlossen von der Förderung sind Vorhaben, die auf eine Entwicklung bzw. Optimierung der eigenen internen Geschäftsprozesse abzielen.

Die folgenden Maßnahmen/Ausgaben sind nicht förderfähig:

  • Maßnahmen zur Vertriebsdigitalisierung
  • Online-Marketing-Maßnahmen (Web-Shop-Erstellung)
  • die Erstellung oder Optimierung einer Website
  • Dokumenten-Management-Systeme
  • papierloses Büro
  • CRM-Systeme
  • ERP-Systeme
  • Weiterbildungs- und Schulungsdienstleistungen
  • Reine Analysevorhaben ohne Umsetzungskomponente (bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung)
  • Digitalisierungscheck allgemein ohne konkreten Bezug zu einem Produkt oder einer Dienstleistung (bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung)
  • Allgemeine IT-Sicherheitsmaßnahmen ohne konkreten Bezug zu einem Produkt oder eine Dienstleistung (bei der Gutscheinvariante MID-Digitalisierung)
  • Marktrecherchen/ -Studien (bei der Gutscheinvariante MID-Analyse)
  • Gutscheinvariante MID-Innovation ohne vorliegende Analyseergebnisse
  • Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens
  • Systeme, die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen angeschafft werden müssen sowie Maßnahmen die vorwiegend der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben dienen
  • Besuch von Informations- und Messeveranstaltungen
  • Schulungen zu Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den förderfähigen Maßnahmen
  • Ersatz von TK-Anlagen
  • Kassensysteme
  • Reine Reinvestitionsvorhaben
  • Hardware
  • Software, Softwarelizenzen
  • Updates, Wartung, Service, Support
  • Leasing, Kauf-Leasing, Sale and Lease Back
  • Kapitalbeschaffungen, Zinsen

Generell gilt: Es können nur solche Vorhaben gefördert werden, welche eine Neu- bzw. Weiterentwicklung von eigenen Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren vorantreiben, die der Begünstigte als solche am Markt anbietet oder anbieten möchte.

Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital NRW (MID) – Assistent/in

Gefördert wird die Einstellung eines Hochschulabsolventen / einer Hochschulabsolventin. Gezahlt wird ein fixer Zuschuss zum Gehalt.

Zuschüsse bis 25.000 € pro Jahr für die Einstellung von Hochschulabsolventinnen oder -absolventen für 2 Jahre

Förderschwerpunkte sind auch hier, ähnlich wie bei den MID-Gutscheinen:

  • Digitalisierung und Innovation von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren
  • Entwicklung innovativer und digitaler Geschäftsmodelle
  • IT-Sicherheit

NRW.BANK Digitalisierung und Innovation

Unter dem Namen NRW.Bank Digitalisierung und Innovation gibt die NRW-Bank zinsgünstige Darlehen für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige aus.

Das Darlehen dient zur Finanzierung von Digitalisierung und Innovationsvorhaben.

Antragsberechtigt sind:

  • mittelständische Unternehmen (KMU) die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet und
  • Angehörige der freien Berufe

Mit dem Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit werden Finanzierungen von Digitalisierungsmaßnahmen durch die Bereitstellung zinsgünstiger Darlehen unterstützt.

Aus diesen drei Bereichen sind die Investitionsvorhaben förderfähig:

Digitale Produktion und Verfahren wie zum Beispiel:

  • Integration/Einbindung von digitalen Kundenschnittstellen (CRM-Systeme) an das Produktionsleitsystem (Manufacturing Execution System),
  • Vollumfängliche Vernetzung der Ressourcenplanung (ERP-System) und der Produktionssysteme oder
  • Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze

Digitale Produkte wie zum Beispiel:

  • Aufbau und Verbesserung von digitalen Plattformen,
  • Entwicklung vorausschauender Instandhaltungsanwendungen sowie produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware oder
  • Entwicklung von digitalen Standards und Normen.

Digitale Strategie und Organisation, zum Beispiel:

  • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie,
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud- Technologien oder
  • Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzepts.

Förderfähig sind durch den NRW.BANK.Innovationskredit Investitionsvorhaben, welche

  • die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm,
  • die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder
  • die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahren zum Ziel haben

Wichtig ist, dass das Förderdarlehen für Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern beantragt werden kann:

  • Investitionen für das Anlagevermögen im eigenen Betrieb
  • Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen,
  • betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
  • Lizenzerwerbe,
  • extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen,
  • erste Messeteilnahmen

Die Förderart ist ein Ratendarlehen mit einem endfälligen Darlehen. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert. Der Mindestkredit liegt bei 25.000 EUR.

Höchstbetrag: 10 Mio. €

Die Laufzeiten des NRW.BANK.Digitalisierungskredits und Innovationskredits sind lukrativ:

3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr und fünf, sieben und zehn Jahren mit einem optionalen Tilgungsfreijahr.

Der Zinssatz ist fest für den gesamten Zeitraum der Tilgung. Nach Vertragsabschluss werden 100 % der Kreditsumme ausgezahlt. Optional ist eine Haftungsfreistellung für die Hausbank in Höhe von 50 % möglich.

Voraussetzung für die Förderung in NRW ist, dass die Investition vor Ort in Nordrhein-Westfalen erfolgt. Förderfähig sind Vorhaben, die nachhaltigen, wirtschaftlichen Erfolg erwarten und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.

Der Antrag für das Darlehen ist bei der Hausbank des Antragstellers zu stellen.

Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“

Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU“ unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen finanziell durch Zuschüsse bei Investitionen in digitale Technologien sowie Investitionen in die Qualifizierung ihrer Mitarbeiter zu Digitalthemen.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Modulen:

Modul 1 „Investition in digitale Technologien“: Investitionen in Soft- und Hardware


Gegenstand der Förderung sind Investitionen in konkret zu benennende digitale Technologien (in der Regel Drittleistungen) und damit verbundene Prozesse und Implementierungen.

Hierzu gehören insbesondere Investitionen in Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern unter Beachtung verschiedener Aspekte wie beispielsweise datengetriebener Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data, Einsatz von Hardware (beispielsweise Sensorik, 3D-Druck) sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Modul 2 „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“: Ziel ist es Mitarbeitern der KMU das notwendige Wissen für Digitalisierungsmaßnahmen zu vermitteln


Gegenstand der Förderung sind Investitionen in Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter des geförderten Unternehmens im Umgang mit digitalen Technologien.

Hierzu gehören insbesondere Qualifizierungen oder Weiterbildungsmaßnahmen zur Digitalen Transformationen, zur Digitalen Strategie, in digitalen Technologien, in IT-Sicherheit und Datenschutz, zu Digitales und agiles Arbeiten oder in digitalen Basiskompetenzen.

Für Investitionen in die IT-Sicherheit innerhalb der Module 1 und/oder 2 sieht das Investitionszuschussprogramm eine erhöhte Förderquote vor. Zudem erhalten Unternehmen aus wirtschaftlich strukturschwachen Regionen eine erhöhte Förderquote.

Auch einige Regionen in NRW gehören zu den stukturschwachen Regionen und können von einer erhöhten Förderquote profitieren: Link zur Karte der strukturschwachen Regionen

Voraussetzung der Förderung ist die Erstellung eines Digitalisierungsplans.

Wer kann die Förderung „Digital jetzt“ beantragen?
Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks sowie der freien Berufe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter beschäftigen.

Zudem muss das Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben in der die Investition erfolgt.

Wie hoch ist die Förderung der Digitalisierungsmaßnahme „Digital jetzt“?
Bei der Projektförderung „Digital jetzt“ handelt es sich um einen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung.

Ab dem 1. Januar 2022 gilt folgende Förderstaffelung:

bis zu 40% der förderfähigen Kosten plus berechtigte Bonusprozentpunkte

Es gelten erhöhte Förderquoten für:

Gleichzeitige Investitionen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. -netzwerks. (+ 5 Prozentpunkte).

Investitionen in Qualifizierung und in Technologien mit Schwerpunkt im Bereich IT-Sicherheit, einschließlich Datenschutz (+ 5 Prozentpunkte).

Investition von Unternehmen in strukturschwachen Regionen (+ 10 Prozentpunkte).

Bei Erfüllung aller Erhöhungstatbestände steigt die individuelle Förderquote um insgesamt 20 Prozentpunkte.

Die Untergrenze für die beantragte Fördersumme beträgt 17 000 Euro im Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Für das Modul 2 beträgt die Untergrenze 3 000 Euro.

Die maximale Fördersumme für Einzelunternehmen beträgt 50 000 Euro, für Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken erhöht sich diese auf 100 000 Euro pro Antragsteller.

Was wird von der Digitalisierungsmaßnahme „Digital jetzt“ NICHT gefördert?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Standardsoftware (übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware);–
  • Standardhardware, soweit kein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen erkennbar ist;
  • Ersatz- oder Routineinvestitionen, beispielsweise zusätzliche Computer für wachsende Mitarbeiteranzahl oder Updates von Software ohne grundlegende neue Funktionen;
  • Beschaffung einer erstmaligen IKT-Grundausstattung;
  • Vorhaben die im Rahmen anderer Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes oder der Länder bereits gefördert werden. Dies gilt nicht für Förderungen im Rahmen von Kredit- und Beteiligungsprogrammen;
  • Ausgaben, die über die Sachausgaben hinausgehen, beispielsweise Personal- und Verwaltungsausgaben des Zuwendungsempfängers;
  • Leistungen von Leistungserbringern, welche mit dem antragstellenden Unternehmen „verbundene Unternehmen“19 sind oder zu denen Geschäftsbeziehungen in Form von beispielsweise Tochterunternehmen bestehen
  • Beratungsleistungen, insbesondere zur Erstellung des Digitalisierungsplans, die tatsächliche Erstellung des Digitalisierungsplans sowie die Konkretisierung und Umsetzung des Digitalisierungsplans, soweit das Vorhaben nach dem BMWi-Förderprogramm „go-digital“ gefördert wird; und
  • Einsatz eigener Entwicklungskapazitäten für Innovationen.

Förderprogramm „go-digital“

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie dient dazu, den Mittelstand zu digitalisieren. Und kann auch für die Förderung der Digitalisierung in NRW verwendet werden.

Die zunehmende Digitalisierung ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und auch für Handwersbetriebe eine große Herausforderung.

Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums unterteilt sich in drei Module

  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Digitale Markterschließung
  • IT Sicherheit

Das Förderprogramm bietet dabei Beratungsleistung von autorisierten Beratungsunternehmen für kleine und mittlere Unternehmen sowie des Handwerks. Auch Start-Ups können im Rahmen von „go-digital“ beraten werden. Voraussetzung zur Förderung von Start-Ups ist, dass bereits ein signifikanter Geschäftsbetrieb mit ausreichend Umsätzen erkennbar ist.

Die Förderung ist eine Beratungsleistung in einem der oben genannten Module mit einem Fördersatz von 50% auf einen maximalen Berater Tagessatz von 1.100 €. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.

Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung. Dadurch werden dann auch bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen und im Handwerk der bürokratische Aufwand für die Antragsstellung reduziert.

Die zu fördernden Unternehmen müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial:

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Förderprogramm „go-inno“

Durch den Innovationsgutschein des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie „go-inno“ werden durch autorisierte Beratungsunternehmen Projekte im Bereich der Digitalisierung gefördert.

Die Projekte dienen bei der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks zur Vorbereitung von neuartigen Produkten und technischen Verfahren.

Das Programm der Innovationsgutscheine „go-inno“ ist prinzipiell branchen- und und technologieoffen. Ein Technologiebezug muss neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten deutlich erkennbar sein.

Die Innovation muss für das kleine mittelständische Unternehmen neu sein und einen Mehrwert bringen.

Ähnlich wie beim Förderprogramm „go-digital“ muss das zu fördernde Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Beschäftigung von weniger als 100 Mitarbeitern
  • Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme des Vorjahres von höchstens 20 Millionen Euro
  • Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung

Mit dem Gutschein des „go-inno“ Förderprogramms können kleine und mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der Ausgaben der gewählten Beratungsleistungen in der jeweiligen Leistungsstufe (Potenzialanalyse, Realisierungskonzept, Projektmanagement) decken. Der restliche Betrag ist als Eigenanteil vom beratenen Unternehmen an das Beratungsunternehmen zu zahlen.

KfW ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit

Die KfW Bank fördert mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit zukunftsweisende Vorhaben und innovative Unternehmen.

Gefördert werden können mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung. Die Förderung von Start-Ups mit dem ERP-Digitalisierungs- und innovationskredit ist somit möglich.

Um gefördert werden zu können muss das Unternehmen, sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, den Sitz in Deutschland haben und der Gruppenumsatz darf 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Auch der Freiberufler muss in Deutschland tätig sein.

Es werden Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben gefördert.

Einige Beispiele für Digitalisierungsvorhaben, die mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit gefördert werden:

Produktion & Verfahren

  • Integration von CRM-Systemen an das Produktionssystem
  • Vollumfängliche Vernetzung der Resourcen-Planung (ERP)
  • Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion
  • Einführung medienbruchfreier (Produktions-)Systeme
  • Implementierung additiver Fertigungsverfahren, zum Beispiel 3D-Druck
  • Integration mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
  • Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen)
  • Investitionen in die Nutzung und den Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze
  • Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
  • Aufwendungen für die Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden
  • Entwicklung eines digitalen Abbilds

Produkte

  • Aufbau von digitalen Plattformen
  • Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung
  • Entwicklung von predictive-maintenance Anwendungen, zum Beispiel Fernwartung
  • Entwicklung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps, etc.)
  • Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
  • Entwicklung datenbasierter Dienstleistungen

Strategie und Organisation

  • Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
  • Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloudtechnologie
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts
  • Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts
  • Alle betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung
  • Einführung digitaler Vertriebskanäle inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte (mobile e-commerce)
  • Kosten, die im Zusammenhang mit Unternehmenskooperationen entstehen, insbesondere zwischen Start-ups und etablierten Unternehmen

Um als innovatives Unternehmen zu gelten muss mindestens eine Kriterie erfüllt sein:

  • Unternehmenswachstum: In den letzten 3 Jahren durchschnittlich 20 % Wachstum
  • Aufwendungen für Forschung und Entwicklung (F&E): Mindestens 10 % der Betriebskosten in F&E pro Jahr (3 Jahre lang vor Antragsstellung) oder bei Unternehmen, die jünger als 7 Jahre sind: mindestens 5 % der Betriebskosten pro Jahr für F&E
  • Innovationsförderung: Das Unternehmen wird bereits in den letzten 36 Monaten durch Förderung aus nationalen oder EU-Mitteln gefördert
  • Wagniskapital: Kleines, mittlelständische Unternehmen (KMU) in einer frühen Phase und hat in den letzten 24 Monaten ein Investment von einem Venture-Capital-Investor oder einem Business Angel, der einem Business Angels Netzwerk angehört, erhalten oder der Venture-Capital-Investor oder Business Angel, der einem Business Angels Netzwerk angehört, ist zum Zeitpunkt der Antragstellung Gesellschafter beziehungsweise Anteilseigner des Unternehmens

Erfüllt ein Unternehmen beziehungsweise ein Vorhaben mindestens eines der obenstehenden Kriterien, wird es als „digital“ oder „innovativ“ eingestuft und es ist somit eine Antragsberechtigung gegeben.

Die Förderung des ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredits wird durch einen Finanzierungspartner (Hausbank, Finanzvermittler etc.) beantragt. Die KfW entscheidet dann über die Förderung. Den Kreditvertrag wird mit dem Finanzierungspartner geschlossen.

Welche Konditionen gelten für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit?

Den individuellen Zinssatz ermittelt der Finanzpartner anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und Sicherhheiten des Antragstellers.

Generell beträgt die Mindestlaufzeit zwei Jahre.

Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 €.

  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Innovations- und Digital­isierungs­vorhaben
  • Bis zu 7,5 Mio. Euro pro Finanzierungs­bedarf innovativer Unternehmen
  • Bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Investitions­kosten und Betriebs­mittel

Es werden 100 % des Kreditbetrags ausgezahlt.

Wie wird der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit zurückgezahlt?

Die Rückzahlung erfolgt über den Finanzpartner. Der Kredit kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden– gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.

Welche Sicherheiten werden für den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit benötigt?

Die Art und die Höhe der banküblichen Sicherheiten werden mit dem Finanzierungspartner vereinbar.

Bankübliche Sicherheiten sind beispielweise:

  • Bürgschaften (von z. B. Bürgschaftsbanken, Privatpersonen)
  • Privatvermögen
  • Forderungen
  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen

Der ERP-Digitalisierungs­kredit kann optional mit 70 % Haftungs­freistellung erhalten werden. Das bedeutet, dass die KfW 70 % des Kreditausfallrisikos übernimmt. Die restlichen 30 % des Risikos trägt die Bank. Der Kreditnehmer haftet zu 100 % für die Rückzahlung.

Eine Kombination einer Finanzierung mit ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit und anderen Förderprogrammen ist möglich. Dabei darf es nicht zu einer Überfinanzierung kommen.

KfW ERP-Mezzanine für Innovation

Die ERP Mezzanine für Innovation der KfW-Bank sind für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse vorgesehen.

Gefördert werden Unternehmen und Freiberufler, die mindestens zwei Jahre am Markt sind. Gefördert werden Vorhaben die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche die neu für das Unternehmen sind. Der Kern der Innovation muss bei dem Unternehmen liegen.

Gefördert durch die ERP-Mezzanine für Innovation werden Investitionen und Betriebsmittel:

Betriebsmittel

  • Dem Vorhaben zurechenbare Personalkosten
  • Dem Vorhaben zurechenbare Reise-, Material- und elektronische Datenverarbeitung-Kosten
  • Einzelkosten für Forschungs- und Entwicklungsaufträge sowie für Beratungs- und ähnliche Dienste
  • Kosten der Weiterentwicklung und Verbesserung auf Grund von Erfahrungen in der kommerziellen Nutzung einschließlich der Kosten für Testreihen
  • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Rahmen von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Gemeinkosten, zum Beispiel für zur Forschung und Entwicklung genutzte, vorhandene Aktiva können für die Dauer der Forschung und Entwicklung als Kosten (projekt- und zeitanteilige Abschreibungen beziehungsweise Leasingaufwendungen) angesetzt werden

Investitionen

  • Investitionen, in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben; sofern die angeschafften Güter über den Vorhabenszeitraum hinaus im Unternehmen genutzt werden, sind die projekt- und zeitanteiligen Abschreibungen beziehungsweise Leasingaufwendungen anzusetzen
  • „Vereinfacht ermittelte Kosten“: Aus Vereinfachungsgründen können Kosten in Höhe von maximal 200 % der vorhabensbezogenen Personalkosten als Alternative zu förderfähigen vorhabensbezogenen Investitionskosten beziehungsweise Betriebsmitteln angesetzt werden

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gwerblichen Wirtschaft, in mehrheitlichen Privatbesitz und der Gruppenumsatz 500 Mio. € nicht überschreiten, sowie freiberuflich Tätige (Ärzte, Steuerberater etc.)

Wie hoch ist der Kreditbetrag beim ERP-Mezzanine für Innovation?

Der Kredithöchstbetrag beträgt 5 Mio. € und der Kreditmindestbetrag 25.000 € pro Vorhaben. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert.

Die Förderung besteht aus zwei Tranchen:

einem klassischen Kredit (Fremdkapital) und

einem Kredit mit weitgehendem Eigenkapitalcharakter (Nachrangkapital)

Wie hoch der Anteil der Tranchen liegt, hängt vom Umsatz des Unternehmens ab. Bis einschließlich 50 Mio. € Umsatz besteht das Finanzierungspaket aus 60 % Nachrangkapital und 40 % Fremdkapital und ab 50 Mio. € zu 50 % Nachrangkapital und 50 % Fremdkapital.

Vorteile vom Nachrangkapital

  • Der Finanzierungspartner ist in der Nachrangtranche zu 100 % von der Haftung freigestellt. Daher fällt die Übernahme der Finanzierung des Vorhabens umso leichter
  • Für die Nachrangtranche sind keine Sicherheiten notwendig
  • Durch den eigenkapitalähnlichen Charakter der Nachrangtranche verbessern sich im Regelfall die Bilanzstruktur und die Bonität des Unternehmens tendenziell
  • Die Sicherheiten des Unternehmens bleiben frei und können für weitere Kredite eingesetzt werden
  • Die lange Laufzeit und die tilgungsfreien Anlaufjahre schonen die Liquidität
  • Die Kündigungsrechte der KfW Bank sind stark eingeschränkt

Wie ist der Zinssatz und die Laufzeit für die ERP-Mezzanine für Innovation?

Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit fest und wird vom Finanzierungspartner anhand der wirtschaftlichen Situation und der Sicherheiten des Unternehmens berechnet.

In der Regel beträgt die Laufzeit 10 Jahre. Für die Bereitstellung fällt keine Provision an.

Zusammenfassung Förderung Digitalisierung NRW

Die Fördermittel für die Digitalisierung in NRW sprechen kleine, mittelständische Unternehmen (KMU), Freiberufler und Start-Ups an. Oftmals sind die Förderprogramme sehr niederschwellig und leicht zu beantragen.

Das Angebot reicht vom kostenlosen Beratungsgutschein für Digitalisierung und Innovation bis hin zu Krediten in Millionenhöhe. Je nach Umfang des Vorhabens ist die Wahl des Förderprogramms entscheidend. Eine Kombination aus den verschiedenen Förderprogrammen ist auch möglich.

Unternehmen beschäftigen sich mit dem Thema Digitalisierung und wissen nicht wie sie mit dem Vorhaben beginnen können. Auch schon die Entwicklung einer Digitalisierungsstrategie oder eines digitalen Konzepts lassen sich durch die Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen unterstützen.

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